wobei sich die eigentliche (weil verwaltungsstrafrechtlich bedrohte) regelung in einer verordnung befindet (die im link komischerweise nicht angeführt ist).
danach ist es verboten, die öffis mit rollschuhen oder inlineskates "zu betreten". das zuwiderhandeln ist eine verwaltungsübertretung, wenn dadurch die öffentliche sicherheit gefährdet wird (726 euro bis 7267 euro).
wenn man das also genau betrachtet, ist es nicht ganz so eindeutig. überhaupt sagt es noch über die folgen nichts aus, dass es "verboten" ist, aber ich will ja nicht pedantisch klingen (ich fühle mich an einen thread erinnert...jetzt fehlt nur noch eine antwort wie "skaten ist verboten" und wir haben dieselbe situation wie vor ein paar wochen...).
also: wenn ein bediensteter draufkommt, könnte man aus dem öffentlichen verkehrsmittel verwiesen werden. wenn man die öffentliche sicherheit gefährdet (was also dann sicher nicht vorliegt, wenn ich sicher hineingehe und mich setze, ohne irgendjemanden zu gefährden), kann man auch noch bestraft werden.
also ist das skaten in autobussen nicht immer sanktioniert.
ich darf aber darauf hinweisen, dass das kraftfahrliniengesetz (und deren verordnungen) nur auf die personenbeförderung im "kraftfahrzeugen" anwendbar ist. das sind nach dem kraftfahrgesetz nur solche fahrzeuge, die unabhängig von gleisen sind (also fallen mir da nur autobusse ein).
straßenbahn, u-bahn oder schnellbahn sind demnach eisenbahnen und eben keine "kraftfahrzeuge", was das eben gesagte eigentlich nur auf autobusse beschränkt (da aber dafür alle gleichermaßen, wie etwa dr. richard oder wienerlinien).
für eisenbahnen gelten diese verbote nicht, sodass nur die allgemeinen regeln zur anwendung kommen (den betrieb störendes verhalten ist nach dem eisenbahngesetz mit bis zu 726 euro bedroht, ebenso das nichtbefolgen von anweisungen der aufsichtsorgane).
in allen wiener linien (also egal ob straßenbahn oder bus) gelten die beförderungsbedingungen der wiener linien auch, worin ein ausdrückliches verbot zwar nicht vorkommt, aber ein störendes oder belästigendes verhalten verboten wird, außerdem wird angeordnet, dass sich jeder fahrgast dauernd "festen halt" zu verschaffen hat. da kann man also sicher was finden, wonach es verboten ist. wieder gilt hier: es gibt nur die sanktion des ausschlusses aus der beförderung, keine strafe oder gebühr (schwarzfahren erzeugt idr eine gebühr, ähnlich einer preiserhöhung).
bei diesen verboten muss man aber dazu sagen, dass diese beförderungsbedingungen nur seeeehr selten wirklich eingehalten werden. ich kenne zb niemanden, der einen rucksack tatsächlich vor dem einsteigen abnimmt (das müsste man aber eigentlich, wenn es sich nicht um eine schultasche handelt)...
dann darf ja (laut duden), dann jener der die schuhe an hat und rollt die öffis in anspruch nehmen, nur eben jener mit normalem schuhwerk nicht, der die skates in der hand hat oder sonst in einer anderen form, ausser am fuss festgeschnallt, mitführt.
das ist dann rein rechtlich so, also wenn man die genauigkeit der deutschen sprache einfordert.
ich hab nach wie vor keinen schimmer weshalb es menschen gibt die gesetze machen die so allgemein und ungenau sind, dass sie bei genauer betrachtungsweise eigentlich das gegenteil ausdrücken als sie eigentlich hätten tun sollen.
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