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    nightskating.at :: Thema anzeigen - Stellungnahme des Veranstalters zum Eklat beim 100. FNS
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nightskating.at Foren-Übersicht FNS Stellungnahme des Veranstalters zum Eklat beim 100. FNS  
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25.07.2005, 10:16
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mooooooni



Anmeldedatum: 18.07.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Wien

Titel: Antworten mit Zitat

Im Kurier vom Sonntag, 24. Juli 05 war auf Seite 11 auch ein Beitrag über FNS, speziell wegen dem 100.sten.

werde versuchen ihn auch einzuscannen und reinzustellen.

cu
mooooooni
  
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25.07.2005, 10:17
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operator
Site Admin


Anmeldedatum: 08.03.2005
Beiträge: 1250
Wohnort: Perchtoldsdorf

Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du ein Abo hast, dann kannst es auch hier runterladen bzw rüberkopieren:
http://www.kurier.at/archiv/volltext.php?schluessel=KURIER_200507241632590038&suche=friday&suchedatum=20050718%7C20050725&simple=1

hab leider keinen Zugang - da kein ABO Sad
  
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25.07.2005, 11:41
Autor Nachricht      
mooooooni



Anmeldedatum: 18.07.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Wien

Titel: Antworten mit Zitat

leider auch kein Abo - Zeitung der Eltern Wink
aber ich lasse zuhause den Scanner werken
  
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25.07.2005, 12:52
Autor Nachricht      
snow7
Site Admin


Anmeldedatum: 31.01.2005
Beiträge: 802
Wohnort: Schneeberg :)

Titel: Antworten mit Zitat

FRIEND hat Folgendes geschrieben:
snow7 hat Folgendes geschrieben:
police hat Folgendes geschrieben:
Wertes Forum !
Es gilt der Grundsatz: "Alles was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten !"

Und welche Gesetzestexte der Welt decken alle Möglichkeiten ab?
Also liegt es dann doch an der Auslegung der Anwälte und Richter.

Kleiner Erinnerung: Ich bin noch nicht viele Rennen in Wien mitgeskatet. Das letze mal im September 2002, als es noch über den Ring und ein paar Seitenstrassen ging. Damals hatte ich meine ersten Erlebnisse mit Sicherung solcher Veranstaltungen. Trotzdem ich Teilnehmer am Marathon war, sind mir als aufmerksamen Beobachter gewisse Dinge nicht entgangen. So auch, dass sehr viele Strassen durch Privatpersonen (nicht Polizei) mit Regenschirm "gesichert" waren. War dann wohl auch rechtlich nicht gedeckt. Dann kann ich mich noch an eine grosse Kreuzung erinnern, die von der Polizei gesichert war. Da stürzte plötzlich ein Polizist auf mich und andere Telnehmer zu. Mein erster Gedanke war: "Ist der lebenmüde?". Grund war eine Autofahrerin die mich links überholen wollte. Da hat wohl einer an der Kreuzung nicht aufgepasst.

Nun, die Praxis hatte 99 Mal bewiesen dass ein derart hoher Aufwand nicht notwendig ist. Wenn ich daran denke dass bei einer Baustelle fast jeder Strassenarbeiter nach dem Gesetz dazu berechtig ist den Verkehr anzuhalten frage ich mich, ob das nicht auch in diesem Fall möglich wäre. Auch die wenigen Unfälle und Verletzungen beim FNS rechfertigen meiner Meinung nach nicht ein Aufgebot von Rettungskräften wie beim Wien Marathon.

Nun, und gefährlich ist der Job der Ordner schon. Aber wer täglich mit Skates durch Wien unterwegs ist, der lernt zwangsläufig mit der einer gewissen Gefahr umzugehen. Smile

Dann bis heute Abend
Snow



@snow

toll dass es die Ordner gibt, die sich für alle anderen als Schutzschilde aufstellen, aber ich glaube dass es auch in ihrem Sinn ist eine rechtlich 100% sichere Veranstaltung zu begleiten und unterstützen. Nur aus der Gewohnheit heraus dass du eine gewisse Routine im Umgang mit der Gefahr hast ergeht dir und allen anderen leider noch keine Garantie auf Unversehrtheit.

Unfälle haben die blöde Eigenschaft immer unvermutet und natürlich unerwünscht aufzutreten.
Die kleineren Blessuren und Unfälle sind glaube ich auch nicht das Problem.

Aber stellt euch mal vor es passiert das was vor ein paar Tagen in Thüringen (D) passiert ist, da fährt eine junge Autofahrerin in eine Trainingsgruppe des australischen Damen-Radteams. Es gibt 1 Tote mehrere Verletzte. Unwichtig ist (hier jetzt) warum, Fakt ist, es ist passiert - ein Unfall.

Dieses oder ähnliches könnte (hoffentlich nicht) auch während eines FNS passieren, dann gehts nicht mehr um aufgeschlagene Knie oder verstauchte Handgelenke dann gehts um viel mehr. Und wenn dann rechtlich vorgeschriebene Dinge unterlassen wurden kann es für ALLE Betroffenen sehr schlecht ausschauen, denn die Versicherungen ziehen sofort zurück wenn irgendwelche rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt sind.
Kenne 2 Leute die unverschuldet zu Behinderten geworden sind bei Unfällen wo rechtlich alles eindeutig war - und trotzdem hat es sie fast in den Ruin getrieben und vom menschlichen Leid brauch ich hoffentlich nichts erzählen.

Ich will gar nicht wissen was passiert wenn sowas in einer rechtlichen Grauzone passiert, wer hat schon das Geld die Nerven und vor allem die Kraft jahrelange Prozesse durchzustehen.

Deshalb bin ich ganz stark dafür dass es hier eine für ALLE (Organisation, Teilnehmer, Polizei, Ordner, andere Verkehrsteilnehmer) rechtlich sichere Lösung gibt. Meistens ist es ja so dass man den Deckkel erst dann auf den Brunnen legt wenn das Kind schon hineingefallen ist. Es darf nicht immer so sein. Vorsorge ist definitiv besser als heilen.

c.u.
FRIEND


Nun, Rechtssicherheit ist gut, aber was habe ich davon wenn ich im Krankenhaus liege? Ich kann mich zufreiden hinlegen und weiss dass ich im Recht bin und alles schon nach den gesetzlichen Regeln gemcht habe.
Man sollte den Unterschied zwischen Rechtssihcerheit und Sicherheit für Leib und Leben nicht einfach zu vermischen.

Snow
  
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25.07.2005, 18:09
Autor Nachricht      
crackit
Moderator


Anmeldedatum: 26.03.2005
Beiträge: 291

Titel: Antworten mit Zitat

mooooooni hat Folgendes geschrieben:
Im Kurier vom Sonntag, 24. Juli 05 war auf Seite 11 auch ein Beitrag über FNS, speziell wegen dem 100.sten.

werde versuchen ihn auch einzuscannen und reinzustellen.

cu
mooooooni


Hallo Moni!

Rein zufällig arbeite ich beim KURIER Smile Also vielleicht kann ich das auch rausfinden. Wink Smile

Jedenfalls finde ich es sehr schade, dass es diese Probleme gibt. Man versucht natürlich objektiv zu bleiben und ich denke, dass Friday Night Skating für jeden einzelnen Teilnehmer sicher sein muss. Diese Sicherheit ist bis jetzt immer gegeben gewesen. Ich habe nie das Gefühl von Unsicherheit verspürt und ich habe auch nicht den Eindruck als würde sich ein Teilnehmer unsicher fühlen. (Natürlich kann ich mich auch irren...) Vielmehr tut sich bei mir die Frage auf: Ist das Problem, dass es derzeit gibt ein Sicherheitsproblem, oder vielmehr ein Geldproblem?

Es wäre schade, wenn Nightskater nicht mehr den hohen Spaßfaktor genießen könnten, wie sie es bis jetzt taten.

Mit freundlichen Grüßen,
Tobi
  
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25.07.2005, 21:59
Autor Nachricht      
FRIEND
Gast





Titel: Antworten mit Zitat

snow7 hat Folgendes geschrieben:
FRIEND hat Folgendes geschrieben:
snow7 hat Folgendes geschrieben:
police hat Folgendes geschrieben:
Wertes Forum !
Es gilt der Grundsatz: "Alles was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten !"

Und welche Gesetzestexte der Welt decken alle Möglichkeiten ab?
Also liegt es dann doch an der Auslegung der Anwälte und Richter.

Kleiner Erinnerung: Ich bin noch nicht viele Rennen in Wien mitgeskatet. Das letze mal im September 2002, als es noch über den Ring und ein paar Seitenstrassen ging. Damals hatte ich meine ersten Erlebnisse mit Sicherung solcher Veranstaltungen. Trotzdem ich Teilnehmer am Marathon war, sind mir als aufmerksamen Beobachter gewisse Dinge nicht entgangen. So auch, dass sehr viele Strassen durch Privatpersonen (nicht Polizei) mit Regenschirm "gesichert" waren. War dann wohl auch rechtlich nicht gedeckt. Dann kann ich mich noch an eine grosse Kreuzung erinnern, die von der Polizei gesichert war. Da stürzte plötzlich ein Polizist auf mich und andere Telnehmer zu. Mein erster Gedanke war: "Ist der lebenmüde?". Grund war eine Autofahrerin die mich links überholen wollte. Da hat wohl einer an der Kreuzung nicht aufgepasst.

Nun, die Praxis hatte 99 Mal bewiesen dass ein derart hoher Aufwand nicht notwendig ist. Wenn ich daran denke dass bei einer Baustelle fast jeder Strassenarbeiter nach dem Gesetz dazu berechtig ist den Verkehr anzuhalten frage ich mich, ob das nicht auch in diesem Fall möglich wäre. Auch die wenigen Unfälle und Verletzungen beim FNS rechfertigen meiner Meinung nach nicht ein Aufgebot von Rettungskräften wie beim Wien Marathon.

Nun, und gefährlich ist der Job der Ordner schon. Aber wer täglich mit Skates durch Wien unterwegs ist, der lernt zwangsläufig mit der einer gewissen Gefahr umzugehen. Smile

Dann bis heute Abend
Snow



@snow

toll dass es die Ordner gibt, die sich für alle anderen als Schutzschilde aufstellen, aber ich glaube dass es auch in ihrem Sinn ist eine rechtlich 100% sichere Veranstaltung zu begleiten und unterstützen. Nur aus der Gewohnheit heraus dass du eine gewisse Routine im Umgang mit der Gefahr hast ergeht dir und allen anderen leider noch keine Garantie auf Unversehrtheit.

Unfälle haben die blöde Eigenschaft immer unvermutet und natürlich unerwünscht aufzutreten.
Die kleineren Blessuren und Unfälle sind glaube ich auch nicht das Problem.

Aber stellt euch mal vor es passiert das was vor ein paar Tagen in Thüringen (D) passiert ist, da fährt eine junge Autofahrerin in eine Trainingsgruppe des australischen Damen-Radteams. Es gibt 1 Tote mehrere Verletzte. Unwichtig ist (hier jetzt) warum, Fakt ist, es ist passiert - ein Unfall.

Dieses oder ähnliches könnte (hoffentlich nicht) auch während eines FNS passieren, dann gehts nicht mehr um aufgeschlagene Knie oder verstauchte Handgelenke dann gehts um viel mehr. Und wenn dann rechtlich vorgeschriebene Dinge unterlassen wurden kann es für ALLE Betroffenen sehr schlecht ausschauen, denn die Versicherungen ziehen sofort zurück wenn irgendwelche rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt sind.
Kenne 2 Leute die unverschuldet zu Behinderten geworden sind bei Unfällen wo rechtlich alles eindeutig war - und trotzdem hat es sie fast in den Ruin getrieben und vom menschlichen Leid brauch ich hoffentlich nichts erzählen.

Ich will gar nicht wissen was passiert wenn sowas in einer rechtlichen Grauzone passiert, wer hat schon das Geld die Nerven und vor allem die Kraft jahrelange Prozesse durchzustehen.

Deshalb bin ich ganz stark dafür dass es hier eine für ALLE (Organisation, Teilnehmer, Polizei, Ordner, andere Verkehrsteilnehmer) rechtlich sichere Lösung gibt. Meistens ist es ja so dass man den Deckkel erst dann auf den Brunnen legt wenn das Kind schon hineingefallen ist. Es darf nicht immer so sein. Vorsorge ist definitiv besser als heilen.

c.u.
FRIEND


Nun, Rechtssicherheit ist gut, aber was habe ich davon wenn ich im Krankenhaus liege? Ich kann mich zufreiden hinlegen und weiss dass ich im Recht bin und alles schon nach den gesetzlichen Regeln gemcht habe.
Man sollte den Unterschied zwischen Rechtssihcerheit und Sicherheit für Leib und Leben nicht einfach zu vermischen.

Snow


Sicher ist die persönliche Unversehrtheit unbezahlbar und ein gewonnener
Rechtsstreit nur ein schwacher Trost.

Aber im Krankenhaus liegen und nicht wissen ob man vielleicht sogar selber Mitverantwortlich gemacht wird oder nicht weiss ob eine Versicherung für evtl. bleibende Gesundheitsschäden und deren Folgen aufkommt etc etc - das ist die Hölle auf Erden - also demonstrieren wir beim nächsten mal auch, zusammen mit der Polizei und den Ordnern und allen die mitfahren, für klare Verhältnisse.
Very Happy FRIEND
  
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26.07.2005, 09:31
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reo lassan
Gast





Titel: Antworten mit Zitat

gleich vorneweg1: diese masse an beiträgen habe ich nur überfliegen können, wenn ich also etwas sage, was bereits abgeschlossen oder sonst erörtert wurde, bitte ich um entschuldigung.

gleich vorneweg2: ich bin jurist und beurteile das ganze - so weit es mir möglich ist (ich kenne den sachverhalt nur aus diesem forum und der zeitung, da ich leider nicht selbst dabei sein konnte) - als solcher. ich muss aber dazusagen, dass ich einerseits nur in der universitären lehre tätig bin (die praxis kenne ich also nicht aus erster hand) und andererseits nicht im verfassungsrecht spezialisiert bin.

also, hier wird öfters der allzu häufig - auch unter juristen selbst! - gemachte fehler begangen, einige dinge nicht auseinander zu halten.
es ist eine sache, ob ein bestimmtes verhalten "keine gesetzliche grundlage" hat, und eine andere, welche folgen ein bestimmtes verhalten haben soll.
wieder eine andere frage ist, ob es diese folgen auch tatsächlich hat.
und zuletzt ist es eine ganz andere frage, ob man das will oder nicht.

das kann man schön an den vorkommnissen zeigen:

eine verfassungsrechtlich erlaubte versammlung (dass es eine solche ist, ist nicht zu bestreiten, solange eine gemeinsame willenskundgebung - zumindest auch - beabsichtigt ist) muss vom staat unterstützt/gesichert/zugelassen werden. dass die fahrtroute oder fahrtgeschwindigkeit rechtlich nicht verbindlich ist, ist eine behauptung, die so sicherlich nicht stimmen kann (was aber auch daran liegt, dass diese formulierung "rechtlich nicht verbindlich" einfach zu ungenau ist).

eine solche versammlung wird abgehalten, wenn sie nicht bestimmte gefahren erschafft (gegen strafgesetz verstößt, die öffentliche sicherheit oder das öffentliche wohl gefährdet [§ 6 versammlungsgesetz]). nur solche versammlungen dürfen aufgelöst werden. alle anderen versammlungen sind so durchzuführen bzw von den sicherheitsbehörden durchführbar zu machen, wie geplant bzw wie sie tatsächlich abgehalten werden (eben solange nicht die entsprechenden gefahren geschaffen werden).
die rolle der exekutivorgane des öffentlichen sicherheitsdienstes ist dabei eine durchaus kleine: sie machen das, was notwendig ist. keinesfalls treffen sie entscheidungen für die versammelte menge, diese trifft sie selbst (wieder: solange nicht § 6 versammlungsgesetz anwendbar wird).

wenn die polizei schon im vorfeld eine änderung wünscht und diese so mit den veranstaltern ausgemacht wird, dann ist daran aber tatächlich nichts rechtswidriges zu sehen. wenn die versammlung aber umgekehrt von den veranstaltern so abgehalten wird, wie geplant (also mit der fahrtroute und der geschwindigkeit), kann die polizei auch nichts machen, außer ihre pflicht: die versammlung zu begleiten/sichern/schützen.

für diesen "service" (in einem zivilisierten rechtsstaat nennt man sowas allerdings gar nicht mehr so, weil es einfach so vorausgesetzt wird) hat der staat zu sorgen und solange nicht etwas gesetzwidrig abläuft oder die öffentliche ordnung gefährdet wird, darf sie nicht aufgelöst werden.
dass die öffentliche ordnung gefährdet wird, kann nicht begründet werden, denn selbst ein paar verletzte (hinfallen) oder die absperrung von kreuzungen gefährden diese noch lange nicht. wäre ja noch schöner, denn dann gäbe es überhaupt keine versammlungen mehr (könnten ja allesamt aufgelöst werden) - das war nicht im sinne des gesetzgebers des versammlungsgesetzes. da müsste schon mehr kommen (und wie sich 99 mal gezeigt hat, kam nicht mehr). was anderes ist es, wenn eine deutlich überdimensionierte masse (mehr als die letzten fns) durch die straßen geschoben werden müsste, dann könnte man darüber streiten.

die begründung, dass ein ordner des veranstalters oder die polizei keine "gesetzliche grundlage" für dieses verhalten hat, ist nicht zielführend.
ein ordner braucht keine gesetzliche grundlage - als privatperson gilt für ihn: alles was nicht verboten ist, ist erlaubt (und die stvo ist insofern von der versammlung außer kraft gesetzt [wobei man hier juristisch noch mehr sagen müsste]).
ein polizist braucht eine gesetzliche grundlage. das ist richtig (das steht in der verfassung, um den rechtsunterworfenen vor willkürlichen akten zu schützen). diese ist zum einen das versammlungsgesetz selbst und unterstützend das sicherheitspolizeigesetz, vgl etwa:
§ 27 abs 1 spg hat Folgendes geschrieben:
Den Sicherheitsbehörden obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten. Hiebei haben sie auf das Interesse des Einzelnen, seine Grund- und Freiheitsrechte ungehindert auszuüben, besonders Bedacht zu nehmen.

man kann schon behaupten, dass die absperrung einer kreuzung die öffentliche ordnung rettet (die alternative der auflösung kommt nicht in betracht: die versammlung ist unter bedachtnahme auf die ungehinderte ausübung eines grundrechts schutzwürdiger).

anstatt dem behördenvertreter bei der änderung der geschwindigkeit zuzustimmen, könnte man also durchaus einfach so fahren, wie geplant - eine auflösung der versammlung käme dann ja noch immer nicht in betracht. die polizei darf das auch nicht verhindern (DAFÜR fehlt ihr die grundlage).

das wäre allerdings die lösung, die der polizei vor augen führt, dass eigentlich nicht sie das sagen hat, was zu einigem unmut und fehlender koorperationsbereitschaft führen könnte. insofern sind die bedenken dagegen nicht unberechtigt, wenn man sich den goodwill der polizei erhalten will.

eine andere lösung wäre es, einmal die versammlung mit angabe der geschwindigkeit und route anzumelden und dann die untersagung (wegen was auch immer) abzuwarten und dann diese untersagung anzufechten (langwieriger, aber endgültiger).

das vorgesagte sagt jetzt aber noch nichts über die möglichen haftungsfolgen aus.
zuallerst muss vorausgeschickt werden, dass die ersten "ausreden" bei allem immer die möglichen haftungsfolgen sind. schon das macht den einwand ein wenig unglaubwürdig.
generell gilt aber: wenn die polizei ihre pflicht erfüllt und kein verschulden an einem allfälligen schaden gegeben ist (seitens irgendeines polizisten) kann weder eine bestimmte person (disziplinär) noch der staat (welche gebietskörperschaft auch immer mittels amtshaftung) zur verantwortung gezogen werden. das gilt übrigens vice versa: sowohl das einschreiten der polizei (also etwa das zu schnelle fahren lassen), als auch das nichteinschreiten (entsprechend dem unzulässigen behindern der versammlung) kann zu diesen folgen führen. wie immer gilt: es besteht nur das risiko, dass jemand nicht sorgfältig genug arbeitet. dass "haftungsfragen" nicht "geklärt" sind, ist also erstens nicht wahr und zweitens egal (weil nach dem vorgesagten ohnehin nur bei [mit]verschulden gehaftet wird).

es ist also eigentlich nicht kompliziert. und eigentlich ist auch alles geklärt. aber freilich ist es die einfachste methode, an den veranstalter heranzugehen und seine zustimmung einzuholen (das gleiche ist es bei haus- und personendurchsuchungen: da wird auch zuerst versucht, den verdächtigen zur kooperation zu bewegen, denn sobald ein rechtsunterworfener einen eingriff in sein verfassungsrechtlich gewährleistetes recht freiwillig geschehen lässt resp zustimmt, ist es kein eingriff mehr).

jetzt habe ich die rechtliche lage und anschließend die folgen veranschaulicht. ob man dann von einem auto angefahren wird oder nicht, ist wie erwähnt eine andere (eben naturwissenschaftliche) frage. dass ein ordner angefahren wurde, habe ich aber noch nicht gehört...

die letzte frage ist bereits angesprochen worden. wenn die veranstalter des fns lieber mit der polizei reden wollen, um sich nicht den unmut der polizeit zuzuziehen - was sicherlich eine sehr reife lösung darstellt -, dann ist das ihre sache. ich muss aber persönlich sagen, dass ich schon ganz gerne auch schneller gefahren bin und eine höchstgeschwindigkeit von 20kmh vielleicht doch ein bisschen wenig ist (nur meine meinung). was spricht denn so dagegen, es wie bisher abrennen zu lassen? (die rechtliche situation wohl nicht).

ich hoffe die länge des beitrages verhindert nicht seine lesbarkeit, ich hoffe damit aber etwas dazu beigetragen zu haben, die irrtümer, die hier veröffentlicht wurden zu beseitigen.

lg
reo lassan
  
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26.07.2005, 23:15
Autor Nachricht      
Kauboi_
Gast





Titel: Gesetzeslage Antworten mit Zitat

Wenn ich den Major richtig verstanden habe ging es ihm um die Rechtsunsicherheit für ihn seine Kollegen. Egal was wir hier schreiben, solange es "intern" keine Richtlinien gibt, werden die Bedenken der Polizisten sicher nicht kleiner. Scheinbar haben die Grünen aber einen guten Weg - den des Dialogs - gefunden, jetzt dürften die wichtigsten Sachfragen für die Beamten geklärt sein und FNS kann weitergehen.

Auf die nächsten 100 Mal
Armin
  
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26.07.2005, 23:30
Autor Nachricht      
RealBorg



Anmeldedatum: 08.03.2005
Beiträge: 18

Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für dieses augzeichnete Rechtsgutachten!

reo lassan hat Folgendes geschrieben:
das wäre allerdings die lösung, die der polizei vor augen führt, dass eigentlich nicht sie das sagen hat, was zu einigem unmut und fehlender koorperationsbereitschaft führen könnte. insofern sind die bedenken dagegen nicht unberechtigt, wenn man sich den goodwill der polizei erhalten will.


Wie wir alle erlebt haben, gibt es keinen "goodwill" der Polizei, den man erhalten könnte.

Ich finde es allerdings bemerkenswert, dass keine einzige der in Österreich etablierten Parteien auch nur ansatzweise zu Auseinandersetzungen mit der Polizei bereit ist. Sind dies die letzten Überbleibsel der Obrigkeitshörigkeit in der Monarchie oder leben wir ohne es zu wissen etwa schon in einem Polizeistaat?

Tom
  
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27.07.2005, 14:08
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Gast






Titel: Antworten mit Zitat

RealBorg hat Folgendes geschrieben:
Wie wir alle erlebt haben, gibt es keinen "goodwill" der Polizei, den man erhalten könnte.

Ich finde es allerdings bemerkenswert, dass keine einzige der in Österreich etablierten Parteien auch nur ansatzweise zu Auseinandersetzungen mit der Polizei bereit ist. Sind dies die letzten Überbleibsel der Obrigkeitshörigkeit in der Monarchie oder leben wir ohne es zu wissen etwa schon in einem Polizeistaat?


den goodwill oder "nicht-goodwill" habe ich nicht erlebt. damit ist aber etwas anderes gemeint als langsamer fahren oder ähnliches. psychologisch sehr interessant ist, dass menschen, die zwar selbst keine hoheitliche funktion ausüben, aber doch mit solchen menschen zusammenarbeiten (vgl nur dolmetscher bei gericht, amtsärzte als gutachter oder obduzenten), sich emotional für die staatsvertreter eher einzusetzen bereit sind. genauso wird es auch bei parteien oder den veranstaltern des fns sein: sie müssen immerhin wöchentlich mit der polizei reden/zusammenarbeiten. da will man sich zumindest die gute stimmung nicht verderben.
freilich ist es gut möglich, dass sich bei der polizei aus verständnislosigkeit eine art gegenemotion gebildet hat, die sich damals eben erst den weg ans licht gebrochen hat...sowas schaukelt sich eben leicht auf.

und hier ist sicher ein dialog - wie bereits erwähnt - keine unreife lösung.

lg
reo lassan
  
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28.07.2005, 14:24
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miglincit
FNS Team


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Titel: Absicherung Antworten mit Zitat

Hi Allerseits,

also ich leite die Rolling Guards und bin seit dem 1. FNS im September 1999 aktiv dabei. Bis jetzt hat es 99mal mit den Guards sehr gut funktioniert.

Exclamation Und zwar mit durchschnittlich 10-12 Guards Exclamation .

Warum jetzt eine Anzahl von 50-60 Polizisten in Diskussion steht verstehe ich deshalb überhaupt nicht.

Wir versuchen übrigens schon seit einigen Jahren unsere rechtlichen Standpunkt festzustellen - bis jetzt erfolglos. D.h. wir haben keinerlei Befugnis, den Verkehr zu regeln.
Bis jetzt haben wir uns daher folgendes Angewöhnt: die Polizei stopt (=regelt) den Verkehr und wir stellen uns danach quasi vor das stehende Fahrzeug in der Hoffnung "Der fährt uns schon nicht über den Haufen und bleibt daher aus dem Demonstrationszug draussen Very Happy ."

Was bleibt ist ein unangenehmes Gefühl in der Bauchgegend (die bei mir sehr ausgeprägt ist) das die derzeit mitfahrenden 5-7 Polizisten auf Motorrad die Kreuzungen einfach nicht absichern können - auch wenn die geregelten Kreuzungen für den Querverkehr auf Rot geschalten werden bleiben noch genug Einmündungen und Fußgängerübergänge übrig! Und da sind ausparkende Fahrzeuge noch gar nicht dabei...

Zum Tempo: ein Demonstrationszug hat kein Recht auf eine bestimmte Geschwindigkeit !

Wir werden sehen was morgen sein wird.

Thomas

PS: ich werde vorerst einmal meine Position am Ende des Zuges beibehalten und lade alle recht herzlich ein während der Fahrt mit Vorschlägen, Wünschen oder Beschwerden zu mir zu kommen - das ist immerhin auch das Wesen einer Demo, das darüber geredet wird Wink
  
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28.07.2005, 20:45
Autor Nachricht      
RealBorg



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Beiträge: 18

Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
psychologisch sehr interessant ist, dass menschen, die zwar selbst keine hoheitliche funktion ausüben, aber doch mit solchen menschen zusammenarbeiten (vgl nur dolmetscher bei gericht, amtsärzte als gutachter oder obduzenten), sich emotional für die staatsvertreter eher einzusetzen bereit sind.


Klingt nach Stockholm-Syndrom: http://de.wikipedia.org/wiki/Stockholm-Syndrom

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
und hier ist sicher ein dialog - wie bereits erwähnt - keine unreife lösung.


Anstatt wie zivilisierte und reife Menschen ihre angeblichen Bedenken vorher mit den Organisatoren zu besprechen, hat die Polizei beim 100. FNS eben jenes Schneckentempo vorgelegt und den ordnungsgemäßen und geplanten Ablauf der Demonstration damit unmöglich gemacht.

Tom
  
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29.07.2005, 10:07
Autor Nachricht      
operator
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Beiträge: 1250
Wohnort: Perchtoldsdorf

Titel: Antworten mit Zitat

@crackit

wollt mal fragen ob du den Artikel zufällig posten könntest. Du hast sicher einen besseren Zugang zum Kurier als ich.

lg&thx
  
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31.07.2005, 20:58
Autor Nachricht      
crackit
Moderator


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Beiträge: 291

Titel: Antworten mit Zitat

operator hat Folgendes geschrieben:
@crackit

wollt mal fragen ob du den Artikel zufällig posten könntest. Du hast sicher einen besseren Zugang zum Kurier als ich.

lg&thx


Hallo operator!

Tut mir Leid, dass es etwas länger gedauert hat. Es gab Probleme mit der Anpassung. Deswegen ist es u.a. Schwarz-Weiß. Sollte aber kein Problem sein.

Hier könnt ihr das PDF downloaden:
http://nightskating.at/gallery/albums/userpics/10044/FNS-Bericht-Quelle--KURIER.pdf

Dieser Bericht ist im KURIER, der unabhängigen Tageszeitung, am 24.7.2005 auf Seite 11 erschienen. Quelle: KURIER

LG Tobi
  
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