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23.04.2008, 14:32
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operator
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Jappy.de - Meine Community
Titel: ACHTUNG bei div Onlineshops Antworten mit Zitat



Nachdem ich am Trainingslager in Italien, am Gardasee, bei einem anderen Skater, den Rollerblade Problade in der Größe 43, probiert habe, sucht ich einen Shop der diesen Schuh auch noch liefern kann. Dabei fand ich einen Shop http://www.inlinezentrum.de der diesen auch laut Homepage lagernd hatte. Darauf hin bestellte ich den Komplettskate und dazu Regenrollen inkl. Lager und Spacer. Als ich die nächsten zwei Tage nichts von der Firma gehört hatte, fragte ich nach und mir wurde von Hr. Kohlen (wohl dem Geschäftsführer) zugesagt, dass ich den Rollerblade 2008 Racemachine Platinum um den selben Preis (299,--) bekomme. Da ich einen Komplettskate als Auslaufmodel (2007) bestellt hatte, ging ich davon aus, dass dieser natürlich auch ein Komplettskate ist. Somit hab ich das Geld überwiesen und nach zwei Tagen kam ein Packerl, mit ein paar Schuhen, ohne Schiene, ohne Achsen, ohne Lager , ohne Originalrollen und Regenrollen mit halboffenen Lagern. Mir wurde dann per Telefon erklärt, dass ich um den Preis nur den Schuh bekommen würde und noch mal 200 Euro drauf zahlen müsste um die Schiene, Lager, Spacer und Achsen zu bekommen. Die Lager kann ich natürlich umtauschen. Das wäre dann wohl der normale Verkaufspreis.

Außerdem wurde mir auch gesagt, dass Rollerblade schon seit Jahren eine Falschauskunft bei den Skates gibt und dass diese nicht Termisch verformbar sind. Diese Aussage ist schlichtweg falsch, da ich viele Leute kenne, die den ProBlade selbst angepasst haben.

Rechtlich könnte ich auf mein Recht bestehen und dieses Einklagen, nur wer will schon mit Gerichtsstand Deutschland einen Streit führen, auch wenn das Recht auf meiner Seite stünde. Meine Empfehlung somit, Hände weg von diesem Onlineshop!
  
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23.04.2008, 20:34
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svenb



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Titel: Intersport Kohlen Antworten mit Zitat

Hallo Alex,

ich denke, dass du mit deinem Kauf schlicht und Edel Pech hattest.

Wir haben mit Tim Kohlen (Juniorchef von Intersport Kohlen) bisher nur positive Erfahrung. OK, er ist manchmal stressbedingt etwas chaotisch, aber wenn man mit ihm telefoniert, klärt sich alles auf.
Wir haben meinen Schuh in Berlin auf der Marathon-Messe bei Kohlen gekauft, und wir haben dort auch schon Rollen bestellt. Die Schuhe sind super angepasst worden. OK, die Rollen hatte er zuerst verschlampt, uns dann aber einen weiteren Satz gratis dazugegeben.

Bezüglich der thermischen Verformbarkeit hätte ich eine Theorie: Grundsätzlich ist jeder Kunststoff thermisch verformbar. Die Frage ist nur, was die Materialstruktur dazu sagt und welche Erfahrung er damit gemacht hat.

Ich halte eigentlich sehr viel von der Firma.

Liebe Grüsse

Sven
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23.04.2008, 20:50
Autor Nachricht      
svenb



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Titel: Nachbrenner: Antworten mit Zitat

Ich vergass: Ich habe mir gerade die Homepage angeschaut. Der Problade ist auf der Homepage schlampig eingetragen. Er gehört, so wie er beschrieben ist, unter "Speedoberschuhe".
Man sollte es der Firma aber nachsehen, da sie normalerweise trotz leichtem Chaos immer kooperativ sind und letztendlich alles passt. Nenn für den Berlin-Marathon und mach dir dort ein Bild Smile
_________________
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23.04.2008, 21:26
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operator
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Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh nur noch, warum mir keine bessere Lösung angeboten wird. Wenn ich mir bei EBay den Schuh anschau verkauft der Webershop den für 299, somit war der Preis realistisch.

http://search.ebay.at/racemachine_W0QQ_trksidZm37QQfromZR40

Aja, auf mein Geld warte ich auch schon seit letzter Woche, falls bis zum Ende der Woche nichts zurück überwiesen wurde, muss ich es wohl zurück buchen lassen und dann werd ich auf den Spesen dafür und den Versandkosten sitzen bleiben.
  
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24.04.2008, 09:41
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nighty



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Titel: Antworten mit Zitat

zur Wärmeverfomrbarkeit: (hab ich wo gesehen)

Thermo Sheets
Herkömmliche Technologie, die bei Speedskates eingesetzt wurde, um diese thermisch verformen und somit an den Fuß anpassen zu können. Thermo Sheets sind dünne Lagen aus einem besonderen Kunststoff, der sich bei Wärme verformt. Die Thermo Sheets werden an bestimmten Stellen der Schale (z.B. Knöchelbereich) zwischen die einzelnen Karbonschichten gelegt. Dort, wo die Thermo Sheets eingesetzt werden, lässt sich die Karbonschale dann verformen, aber NUR dort. Karbon selbst ist nicht verformbar! Nachteil der Thermo Sheets: Bei mehrmaligem Erwärmen wird das Material mit der Zeit spröde und brüchig, so dass die Wiederholung des Verformungsprozesses auf das Nötigste begrenzt werden sollt.

SHMR-Technology™
Diese neue Technologie unterscheidet sich gravierend von der herkömmlichen Konstruktion von Karbonschalen, bei der die oben erwähnten Thermo Sheets verarbeitet wurden. Bei der SHMR-Technologie kann der komplette Schuh beliebig oft verformt werden, da sich das verwendete Epoxyd, das die einzelnen Karbonschichten verbindet und zusammenhält, bereits verformbar ist. Bereits bei 80 Grad Celsius, also relativ niedrigen Temperaturen, lassen sich Schuhe, bei denen die SHMR-Technologie zum Einsatz kommt, an den Fuß anpassen.

Quelle: Powerslide FAQ

lg nighty
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Brave Skater kommen ins Ziel, schlimme überall hin *gg*
  
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25.04.2008, 10:33
Autor Nachricht      
jue



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Titel: Antworten mit Zitat

Wieso einklagen.. du hast ja ein Rückgaberecht, welches dir gestattet die Ware zurückzuschicken. Nicht mal ein Abschlag darf verrechnet werden, da du das Ding ja nicht probiert hast.
Einzig und allein die Versandkosten gehen zu deinen Lasten..
  
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25.04.2008, 10:52
Autor Nachricht      
operator
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Titel: Antworten mit Zitat

jue hat Folgendes geschrieben:
Wieso einklagen.. du hast ja ein Rückgaberecht, welches dir gestattet die Ware zurückzuschicken. Nicht mal ein Abschlag darf verrechnet werden, da du das Ding ja nicht probiert hast.
Einzig und allein die Versandkosten gehen zu deinen Lasten..


Das ist schon richtig, nur bleibt man auf Versandkosten sitzen und die Art und Weise, etwas anzubieten und dann mehr Geld haben zu wollen find ich nicht ok.

Denn wenn ich heut beim Mediamarkt einen PC kauf und bei der Kassa meinen die plötzlich der Preis passt nicht, leg noch mal 70% drauf, weil ja der Karton nicht dabei war, würd das wohl auch keiner mehr kaufen.

Die Zeit fürs verpacken und das Geld, dass bis heute noch nicht zurück überwiesen ist, will ich jetzt noch garnicht so genau beleuchten, denn vielleicht kommt da ja noch etwas oder ich muss es gegen Gebühren zurück buchen lassen.
  
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25.04.2008, 12:05
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jue



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Titel: Antworten mit Zitat

operator hat Folgendes geschrieben:

Das ist schon richtig, nur bleibt man auf Versandkosten sitzen und die Art und Weise, etwas anzubieten und dann mehr Geld haben zu wollen find ich nicht ok.


Ja eh. Steht bei dem Angebot dezidiert dabei was alles kommt?

operator hat Folgendes geschrieben:

Denn wenn ich heut beim Mediamarkt einen PC kauf und bei der Kassa meinen die plötzlich der Preis passt nicht, leg noch mal 70% drauf, weil ja der Karton nicht dabei war, würd das wohl auch keiner mehr kaufen.

Die Zeit fürs verpacken und das Geld, dass bis heute noch nicht zurück überwiesen ist, will ich jetzt noch garnicht so genau beleuchten, denn vielleicht kommt da ja noch etwas oder ich muss es gegen Gebühren zurück buchen lassen.


Nichts zurückbuchen. Das muss von alleine kommen. Wenn weiche Knie => Frist setzen. Auf entstandenen Aufwand und Schaden aufgrund eines Irrtums beim Händler hinweisen und Versandkosten geltend machen.

Das Produkt würd ich nicht einklagen, da meist mit Vorbehalt bei Irrtümern angeboten wird.
Aber das ist meine bescheidene Laienmeinung.
  
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05.05.2008, 15:33
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bhaalthesaint



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Titel: Achtung zu Rückgaberecht Antworten mit Zitat

Ich hatte das unlängst mit einem Shop. Die haben ein Teil einfach nicht zurückgenommen. Mein Rechtschutz meinte, das er das auch nicht muss, außer er hat es im AGB drinstehen. Wenn nicht und man kauft online, dann muss er es nicht zurücknehmen. Nachbessern oder ähnliches schon, aber das ist ja nur bei defekten Sachen.

glg
  
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05.05.2008, 19:39
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operator
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Titel: Re: Achtung zu Rückgaberecht Antworten mit Zitat

bhaalthesaint hat Folgendes geschrieben:
Ich hatte das unlängst mit einem Shop. Die haben ein Teil einfach nicht zurückgenommen. Mein Rechtschutz meinte, das er das auch nicht muss, außer er hat es im AGB drinstehen. Wenn nicht und man kauft online, dann muss er es nicht zurücknehmen. Nachbessern oder ähnliches schon, aber das ist ja nur bei defekten Sachen.

glg


Es kommt drauf an, ob der Shop in Österreich, Deutschland oder in einer der anderen Nachbarländer sind.

Hier in Österreich, muss ein Shop 7 Tage Rückgaberecht einhalten. Das ist gesetzlich verankert. In good old Germany sind es sogar 14 Tage.

Hab aber selbst auch nicht alles zurück überwieden bekommen. Bleib auf den Versandkosten sitzen plus 20 Euro Bankkosten. Mir wurde zwar gesagt, ich bekomm einen Rucksack gratis zugeschickt, aber schauen wir mal ob der brauchbar ist.
  
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07.05.2008, 07:07
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bhaalthesaint



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Titel: leider nicht. Antworten mit Zitat

Zitat:
Hier in Österreich, muss ein Shop 7 Tage Rückgaberecht einhalten. Das ist gesetzlich verankert. In good old Germany sind es sogar 14 Tage.


also der shop ist www.handytuner.at im 7. bezirk. dvd player online gekauft. er muss es nicht zurücknehmen. ich war dort, und er schüttelte den kopf und meinte, er nimmt es nicht zurück. rechtsschutz angerufen --> wenn er nicht will, kann man in gesetzlich nicht zwingen.

konsumentenschutz angerufen --> gleiche auskunft.

also vorsicht mit dem rückgaberecht.

glg
  
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07.05.2008, 09:29
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jue



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Titel: Re: leider nicht. Antworten mit Zitat

bhaalthesaint hat Folgendes geschrieben:
also der shop ist www.handytuner.at im 7. bezirk. dvd player online gekauft. er muss es nicht zurücknehmen. ich war dort, und er schüttelte den kopf und meinte, er nimmt es nicht zurück. rechtsschutz angerufen --> wenn er nicht will, kann man in gesetzlich nicht zwingen.

konsumentenschutz angerufen --> gleiche auskunft.

also vorsicht mit dem rückgaberecht.

glg


Kommt drauf an was du beauskunftet hast, denn wenn das mit der Rückgabe nicht gelten sollte, dann hast du keinen Kauf nach dem Fernabsatzgesetz getätigt, denn da gilt das: http://www.rechtsprobleme.at/doks/fernabsatz.html . Und da wird ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen eingeräumt.
  
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07.05.2008, 11:02
Autor Nachricht      
bhaalthesaint



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Titel: Antworten mit Zitat

das fernabsatzgesetz sei hier nicht anzuwenden. nach dem hab ich mich extra erkundigt. ich habe das gerät abgeholt beim händler und dort bezahlt. eventuell war das der grund, obwohl der vertragsschluss ja per mail zustande gekommen ist. ich bin nicht sicher, ob der vertragsabschluss erst mit der bezahlung zustande kommt oder schon bei der bestätigung per mail.
  
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07.05.2008, 11:54
Autor Nachricht      
bhaalthesaint



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Titel: Antworten mit Zitat

aufklärung: ich habe jetzt meinen rechtsschutz in die mangel genommen. also, das fernabsatzgesetz ist bei meinem fall anwendbar (der vertragsabschluss tritt dann in kraft, wenn man sich über menge und preis einig ist, also mit der bestätigungsmail. unabhängig davon, ob man dann abholt oder wie/wo man bezahlt). die dame die auskunft gab, ihrerseits juristin, hat nur unglücklich formuliert, dass es sich nicht auszahlt hier den theoretisch durchsetzbaren anspruch (streitwert 80 euro) auf praktischem weg auch durchzufechten.

glg
  
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07.05.2008, 18:52
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jue



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Titel: Antworten mit Zitat

ah das klingt einleuchtend Wink
  
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